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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15 (https://dejure.org/2015,21660)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.05.2015 - L 4 U 97/15 (https://dejure.org/2015,21660)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - L 4 U 97/15 (https://dejure.org/2015,21660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der Anerkennung einer Berufskrankheit 5101 der Anlage 1 zur BKV gewährten Nachzahlbetrages; Anspruch auf stufenweise Verzinsung einer gewährten Rentennachzahlung; Prüfung der Verzinsung einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rentennachzahlung nach Vergleich - Beginn der Verzinsung gemäß § 44 SGB I - Versichertenrente aus UV als antragsunabhängige Leistung - Bedeutung eines nicht erforderlichen Antrags - bei erst nachträglicher Entstehung des Anspruchs ist 2. Antrag erforderlich - bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der Anerkennung einer Berufskrankheit 5101 der Anlage 1 zur BKV gewährten Nachzahlbetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 SGB I für die Verzinsung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteil vom 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89) bestehe kein Anspruch auf eine frühere Verzinsung.

    Ist in dem durch Vergleich erledigten Rechtsstreit aber eine Verzinsung noch nicht streitig gewesen, bleibt eine spätere Entscheidung darüber offen (vgl. BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 9; vgl. auch Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 10).

    Der Versicherungsfall der BK 5101 ist bei dem Kläger - nach der übereinstimmenden Annahme der Beteiligten im Vergleich vom 15.09.2011, die maßgebend für das Entstehen des Anspruchs ist (vgl. auch BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 12; Urt.v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12) - im Juni 2004 eingetreten, sein Anspruch auf Zahlung von Verletztenrente am 01.07.2004 entstanden.

    Geht es - wie hier - zwar um antragsunabhängige Leistungen, ist aber dennoch ein (nicht erforderlicher) Antrag gestellt worden, liegen die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 44 Abs. 2 SGB I vor und ist bei der Prüfung der Verzinsung immer von diesem Antrag auszugehen (vgl. BSG Urt. v. 26.06.1980 - 8a RU 62/79 juris Rn. 19; Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 11; Urt. v. 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81 - juris Rn. 14; Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15; vgl. auch Lilge, SGB I, 3. Aufl. 2012, § 44 Rn. 45; Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, § 44 Rn. 23; Timme, in LPK-SGB I, 3. Aufl. 2014, § 44 Rn. 12 mwN; Giese/Krahmer, Sozialgesetzbuch, § 44 SGB I Rn. 7; Hänlein, a.a.O., Rn. 9; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 44 SGB I Rn. 6).

    Ändern sich nach einem vom Kläger gestellten ersten Antrag die Verhältnisse und entsteht der beantragte Anspruch nachträglich, wirkt erst ein hierauf gerichteter Antrag für den Verzinsungsbeginn nach § 44 Abs. 1 2. Alt. SGB I (vgl. auch BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15).

    Vielmehr ist ein entsprechender Antrag in der fortdauernden Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Verwaltungsbehörde zu sehen (vgl. auch BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15).

    Die Gesetzesmaterialien machen zweierlei deutlich: Zum einen soll der Berechtigte ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers mit dem Einreichen des vollständigen Leistungsantrags eine Bearbeitungs- und Handlungsfrist in Gang setzen (vgl. BSG Urt. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris Rn. 22) und damit den Zinsbeginn bestimmen können (vgl. BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15).

    Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten nicht aus dem Urteil des BSG vom 30.01.1991 (9a/9 RV 29/89).

  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84

    Anspruchsvoraussetzung - Entstehungszeitpunkt - Verzinsung einer Verletztenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Ist in dem durch Vergleich erledigten Rechtsstreit aber eine Verzinsung noch nicht streitig gewesen, bleibt eine spätere Entscheidung darüber offen (vgl. BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 9; vgl. auch Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 10).

    Der Versicherungsfall der BK 5101 ist bei dem Kläger - nach der übereinstimmenden Annahme der Beteiligten im Vergleich vom 15.09.2011, die maßgebend für das Entstehen des Anspruchs ist (vgl. auch BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 12; Urt.v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12) - im Juni 2004 eingetreten, sein Anspruch auf Zahlung von Verletztenrente am 01.07.2004 entstanden.

    Diesem Sinn und Zweck entspricht es, die Verzinsung 6 Monate nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen beginnen zu lassen (vgl. BSG Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 26.09.2014 - L 4 U 21/14 zum Beginn der Verzinsungspflicht bei Rechtsänderung nach Antragstellung).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 2/96

    Sonderrechtsnachfolge und Verzinsung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass sich der Fristablauf in einzelnen Fällen selbst bei möglichst schneller Bearbeitung nicht vermeiden lässt (vgl. BT-Drucks 7/868 S. 30 zu § 44; BSG Urt. v. 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 - juris Rn. 18).

    Zum anderen wird dem Leistungsträger mit dem Sechsmonatszeitraum eine ausreichende, aber auch notwendige Bearbeitungszeit zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe eingeräumt, um ihn vor ungerechtfertigten Zinsforderungen zu schützen (vgl. BSG Urt. v. 28.05.1997 - 8 RKn 2/96 - juris Rn. 19 mwN; Rolfs, a.a.O., Rn. 22; Wagner, a.a.O., Rn. 23 mwN).

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Geht es - wie hier - zwar um antragsunabhängige Leistungen, ist aber dennoch ein (nicht erforderlicher) Antrag gestellt worden, liegen die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 44 Abs. 2 SGB I vor und ist bei der Prüfung der Verzinsung immer von diesem Antrag auszugehen (vgl. BSG Urt. v. 26.06.1980 - 8a RU 62/79 juris Rn. 19; Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 11; Urt. v. 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81 - juris Rn. 14; Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15; vgl. auch Lilge, SGB I, 3. Aufl. 2012, § 44 Rn. 45; Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, § 44 Rn. 23; Timme, in LPK-SGB I, 3. Aufl. 2014, § 44 Rn. 12 mwN; Giese/Krahmer, Sozialgesetzbuch, § 44 SGB I Rn. 7; Hänlein, a.a.O., Rn. 9; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 44 SGB I Rn. 6).

    Darüber hinaus kann ein Leistungsantrag in bestimmten Erklärungen des Versicherten, wie ggf. einer von seinem Arbeitgeber und ihm selbst unterzeichneten Unfallanzeige, jedenfalls aber in der Anmahnung der Leistungen beim Unfallversicherungsträger liegen (vgl. BSG Urt. v. 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81 - juris Rn. 13; vgl. auch Wagner, a.a.O., Rn. 33: Jegliche Kontaktaufnahme genügt, aus der für beide Seiten hinreichend deutlich wird, dass nunmehr ein Verwaltungsverfahren zur Ermittlung etwaiger Leistungsansprüche einzuleiten ist).

  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82

    Unfallversicherung - Verzinsung von Ansprüchen - Leistungsantrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Geht es - wie hier - zwar um antragsunabhängige Leistungen, ist aber dennoch ein (nicht erforderlicher) Antrag gestellt worden, liegen die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 44 Abs. 2 SGB I vor und ist bei der Prüfung der Verzinsung immer von diesem Antrag auszugehen (vgl. BSG Urt. v. 26.06.1980 - 8a RU 62/79 juris Rn. 19; Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 11; Urt. v. 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81 - juris Rn. 14; Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15; vgl. auch Lilge, SGB I, 3. Aufl. 2012, § 44 Rn. 45; Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, § 44 Rn. 23; Timme, in LPK-SGB I, 3. Aufl. 2014, § 44 Rn. 12 mwN; Giese/Krahmer, Sozialgesetzbuch, § 44 SGB I Rn. 7; Hänlein, a.a.O., Rn. 9; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 44 SGB I Rn. 6).

    Vermittele der Versicherungsträger dem Berechtigen zuverlässige Kenntnis davon, dass er eine umfassende Prüfung darüber durchführe, ob Rente zu gewähren ist, so bestehe für den Versicherten kein Anlass, noch ausdrücklich auszuführen, er beantrage die ihm zustehenden - von Amts wegen festzustellenden - Leistungen (vgl. BSG Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 13; ebenso Dalichau, SGB, Kommentar, § 44 SGB I Anm. II.4; Mrozynski, a.a.O., Rn. 14a; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O.).

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 55/83

    Verzinsung von Rentenleistungen - Herstellungsanspruch - Antrag auf Zulassung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Hierbei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass ohne Verletzung der dem Leistungsberechtigten obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BT-Drucks aaO) in der Regel innerhalb eines Zeitraums von sechs Kalendermonaten über den Leistungsantrag entschieden und die Geldleistung ausgezahlt werden kann (vgl. BSG Urt. v. 01.03.1984 - 4 RJ 55/83 - juris Rn. 12).
  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89

    Beginn der Verzinsung iS. von § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Die Gesetzesmaterialien machen zweierlei deutlich: Zum einen soll der Berechtigte ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers mit dem Einreichen des vollständigen Leistungsantrags eine Bearbeitungs- und Handlungsfrist in Gang setzen (vgl. BSG Urt. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris Rn. 22) und damit den Zinsbeginn bestimmen können (vgl. BSG Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15).
  • BSG, 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsleistung - Leistungsantrag - Erhöhung von Amts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Diesem Sinn und Zweck entspricht es, die Verzinsung 6 Monate nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen beginnen zu lassen (vgl. BSG Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 26.09.2014 - L 4 U 21/14 zum Beginn der Verzinsungspflicht bei Rechtsänderung nach Antragstellung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 U 21/14

    Nachzahlung einer Versichertenrente - Verzinsungsbeginn - Fälligkeit der Leistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Diesem Sinn und Zweck entspricht es, die Verzinsung 6 Monate nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen beginnen zu lassen (vgl. BSG Urt. v. 29.01.1986 - 9b RU 18/84 - juris Rn. 12; Urt. v. 27.08.1998 - B 9 V 26/97 R; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 26.09.2014 - L 4 U 21/14 zum Beginn der Verzinsungspflicht bei Rechtsänderung nach Antragstellung).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 17/91

    Vollständiger Leistungsantrag bei Leistungsfeststellungen von Amts wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15
    Wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X, § 19 SGB IV) bedeutet Vollständigkeit für den Antragsteller selbst lediglich, die Amtsermittlung des Leistungsträgers in dem ihm im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zumutbaren Umfang vorzubereiten und zu ermöglichen (Bigge, a.a.O., Rn. 15 mwN; vgl. auch BSG Urt. v. 24.01.1992 - 2 RU 17/91 - juris Rn. 15; vgl. auch Rolfs, a.a.O., Rn. 25; Mrozynski, SGB I, 5. Aufl. 2014, § 44 Rn. 12, 14; Timme, a.a.O., Rn. 11; Giese/Krahmer, a.a.O.; Hänlein, a.a.O., Rn. 10, Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., Rn. 8; Wagner in jurisPK-SGB I, § 44 Rn. 27).
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 19/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem

  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 62/79

    Verzinsung eines Anspruchs auf Rente - Geltung auch für Altfälle - Abschluss

  • LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 67/20

    Voraussetzungen einer Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen

    Dies ist der Fall, wenn alle zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorliegen, sodass der Leistungsträger in der Lage ist, Grund und Höhe des geltend gemachten Anspruchs zu prüfen (BSG Urteil vom 24.01.1992, 2 RU 17/91, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2014, L 2 R 387/13) und der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I nachgekommen ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.05.2015, L 4 U 97/15).
  • LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 68/20
    Dies ist der Fall, wenn alle zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorliegen, sodass der Leistungsträger in der Lage ist, Grund und Höhe des geltend gemachten Anspruchs zu prüfen (BSG Urteil vom 24.01.1992, 2 RU 17/91, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.04.2014, L 2 R 387/13) und der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten aus § 60 SGB I nachgekommen ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.05.2015, L 4 U 97/15).
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